RS Vwgh 1994/9/29 94/18/0593

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Veröffentlicht am 29.09.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Selbst wenn der Fremde die "Untersagung des Weiterfahrens" durch Exekutivorgane nicht verstanden haben sollte, hätte er als Kraftfahrzeuglenker wissen müssen, daß er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen durfte.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180593.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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