RS Vwgh 1994/9/29 94/18/0552

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Veröffentlicht am 29.09.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0504 3

Stammrechtssatz

Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0247).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180552.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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