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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1993 §36;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1993/07/29 93/18/0285 1Stammrechtssatz
Einer Entscheidung über die Beschwerde eines Fremden gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in bestimmte Staaten kommt nur mehr abstrakt-theoretische Bedeutung zu, wenn der Fremde nach Einbringung der Beschwerde abgeschoben wurde, weil ihm in diesem Fall auch ein Erreichen des Verfahrenszieles den von ihm erwünschten Erfolg nicht bringen kann (Hinweis B 8.7.1993, 93/18/0288).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180311.X01Im RIS seit
13.06.2001