RS Vwgh 1994/9/30 91/08/0084

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/08/0164 3

Stammrechtssatz

Ob eine Person, auf deren Rechnung und Gefahr ein Betrieb geführt wird, im Betrieb persönlich mitarbeitet oder die erforderlichen Arbeiten durch Bevollmächtigte, Familienmitglieder oder Dienstnehmer verrichten läßt, ist für die Versicherungspflicht irrelevant

(Hinweis E 20.10.1988, 87/08/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991080084.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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