RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0254

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1992 §19 Abs4;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0092 3 VwSlg 13498 A/1991

Stammrechtssatz

"Sinngemäße" (oder auch entsprechende) Anwendung einer Norm auf Grund gesetzlicher Verweisung bedeutet, "daß die einzelnen Elemente des durch die Verweisung geregelten und desjenigen Tatbestandes, auf dessen Rechtsfolgen verwiesen wird....., miteinander so in Beziehung zu setzen sind, daß den jeweils nach ihrer Funktion, ihrer Stellung im Sinnzusammenhang des Tatbestandes gleich zu erachtenden Elementen die gleiche Rechtsfolge zugeordnet wird" (Hinweis Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5te Auflage, S 250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080254.X01

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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