RS Vwgh 1994/9/30 91/08/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1994
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 idF 1986/111;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0103 8

Stammrechtssatz

Auch nach § 113 ASVG idF der 41ten Novelle zum ASVG hat die Behörde die nach der Rechtsprechung zu § 113 legcit zu ermittelnde untere und obere Grenze ihrer Ermessensbefugnis und sodann bei der konkreten Ausmessung des Beitragszuschlages die für die Ermessensausübung innerhalb dieser Grenzen maßgebenden Erwägungen in der Begründung ihres Bescheides anzuführen; taxierte Beitragszuschläge (also ein bestimmter Betrag pro Meldeverstoß) können nicht verhängt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991080069.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten