RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0198

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/08/0229 1 VwSlg 13308 A/1990

Stammrechtssatz

Arbeitslosigkeit iSd § 12 AlVG setzt voraus, daß einerseits das Beschäftigungsverhältnis des Anspruchwerbers (ausgenommen nach Abs 7 und 8) beendet ist, und andererseits weder ein Fall des § 12 Abs 3 lit c, e oder f AlVG vorliegt noch der Anspruchswerber eine neue Beschäftigung gefunden hat (Hinweis E 12.2.1988, 87/08/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080198.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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