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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §39;Rechtssatz
Dadurch, daß die belangte Behörde einerseits § 39 AlVG in der noch nicht anzuwendenden Fassung der Novelle BGBl 1992/416 angewendet und andererseits auch die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene "außergewöhnliche Belastung" dem Einkommen nach § 2 Abs 2 EStG 1988 hinzugerechnet hat, ist die Bf mangels Auswirkung auf das Ergebnis des Bescheides in keinen Rechten verletzt.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und OpferfürsorgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080132.X01Im RIS seit
18.10.2001