RS Vfgh 1990/2/27 B1224/89

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung BAO §276

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung; Antragstellung auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz möglich

Rechtssatz

Im Falle einer Berufungsvorentscheidung kann der Berufungswerber nach §276 BAO binnen einem Monat den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen.

Entscheidungstexte

  • B 1224/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.1990 B 1224/89

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Finanzverfahren, Rechtsmittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1224.1989

Dokumentnummer

JFR_10099773_89B01224_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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