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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Beim Rückersatztatbestand des dritten Satzes des § 25 Abs 1 AlVG kommt es nicht darauf an, daß der Arbeitslose die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund seiner faktischen Einkommenslosigkeit und Notsituation gutgläubig in Anspruch genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080175.X04Im RIS seit
18.10.2001