RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0175

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Beim Rückersatztatbestand des dritten Satzes des § 25 Abs 1 AlVG kommt es nicht darauf an, daß der Arbeitslose die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aufgrund seiner faktischen Einkommenslosigkeit und Notsituation gutgläubig in Anspruch genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080175.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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