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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0195 3Stammrechtssatz
Wo das Gesetz zu erkennen gibt, daß eine bestimmte Rechtswirkung ausschließlich dem gesetzlich umschriebenen Tatbestand zukommen soll, ist die Ergänzung durch Analogie rechtens unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080254.X06Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018