RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0254

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0195 3

Stammrechtssatz

Wo das Gesetz zu erkennen gibt, daß eine bestimmte Rechtswirkung ausschließlich dem gesetzlich umschriebenen Tatbestand zukommen soll, ist die Ergänzung durch Analogie rechtens unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080254.X06

Im RIS seit

04.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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