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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/09 88/17/0182 2Stammrechtssatz
Die Rechtsprechung des VwGH hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Analogie auch im öff Recht wiederholt anerkannt. Voraussetzung für die analoge Anwendung verwandter Rechtsvorschriften ist freilich das Bestehen einer echten Rechtslücke; im Zweifel ist eine auftretende Rechtslücke als beabsichtigt anzusehen (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/1978). Wo die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind, dh keine planwidrige Unvollständigkeit erkennen lassen, ist für die Anwendung der Gesetzesanalogie kein Raum (Hinweis E 5.6.1985, 85/09/0006, VwSlg 11787 A/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080254.X03Im RIS seit
04.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018