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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;Rechtssatz
Ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, muß aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten beantwortet werden, wobei das Fehlen einer allenfalls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigung der Beurteilung dieser Tätigkeit als einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht entgegensteht (Hinweis E 28.2.1962, 1528/59, E 4.7.1985, 83/08/0195, E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Demgemäß kann auch die Arbeit an einer Erfindung, bei der sich der Erfinder von wissenschaftlichen Grundsätzen leiten läßt, eine selbständige "Tätigkeit mit Erwerbswillen" sein (Hinweis E 9.5.1980, 2669/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080202.X05Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009