RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0202

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §15 Abs1 Z1 litd;

Rechtssatz

Ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, muß aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten beantwortet werden, wobei das Fehlen einer allenfalls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigung der Beurteilung dieser Tätigkeit als einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht entgegensteht (Hinweis E 28.2.1962, 1528/59, E 4.7.1985, 83/08/0195, E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Demgemäß kann auch die Arbeit an einer Erfindung, bei der sich der Erfinder von wissenschaftlichen Grundsätzen leiten läßt, eine selbständige "Tätigkeit mit Erwerbswillen" sein (Hinweis E 9.5.1980, 2669/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080202.X05

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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