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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch die Zurückweisung eines iSd Bf als Aufsichtsbeschwerde zu wertenden Schriftsatzes verbunden mit dem Antrag auf bescheidmäßigen Abspruch mit einer dann unzutreffenden Begründung ist der Bf mangels eines Rechtsanspruches auf eine Sachentscheidung darüber in keinen Rechten verletzt (hier wurde der vom Bf eingebrachte Schriftsatz von der belangten Behörde als Devolutionsantrag verstanden und wegen Nichtverstreichens der sechsmonatigen Entscheidungsfrist zurückgewiesen).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Verhältnis zu anderen Materien und Normen Aufsichtsbehördliches Verfahren (siehe auch Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080024.X01Im RIS seit
11.07.2001