Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit setzt voraus, daß bei einem Erwerbstätigen die Absicht besteht, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen und aus der ständigen Wiederholung eine Erwerbsquelle zu machen (Hinweis E 9.5.1980, 2669/77, E 4.7.1985, 83/08/0195, E 13.11.1990, 89/08/0229, E P 193/53, 684/53).