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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Ein Kommanditist kann (zumindest bei entsprechender, seine Rechtsstellung nach dem HGB hinsichtlich der Einflußmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der KG ausweitender Vertragsgestaltung; Hinweis E 23.1.1975, 738, 739/74) selbständig erwerbstätig sein. Eine solche Gesellschaftsbeteiligung muß daher (jedenfalls) nicht immer als mittelbare Kapitalnutzung gewertet werden (Hinweis E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Daher handelt es sich bei der Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit des Anspruchswerbers (Kommanditisten) um eine gemischte Tatfrage und Rechtsfrage.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit AbgrenzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080175.X01Im RIS seit
18.10.2001