RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0175

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §12 Abs9;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein Kommanditist kann (zumindest bei entsprechender, seine Rechtsstellung nach dem HGB hinsichtlich der Einflußmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der KG ausweitender Vertragsgestaltung; Hinweis E 23.1.1975, 738, 739/74) selbständig erwerbstätig sein. Eine solche Gesellschaftsbeteiligung muß daher (jedenfalls) nicht immer als mittelbare Kapitalnutzung gewertet werden (Hinweis E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Daher handelt es sich bei der Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit des Anspruchswerbers (Kommanditisten) um eine gemischte Tatfrage und Rechtsfrage.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080175.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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