RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0016

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1;
ASVG §308 Abs2;
ASVG §308 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/28 93/08/0009 2

Stammrechtssatz

§ 308 Abs 2 ASVG definiert abschließend, was als pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis iSd § 308 Abs 1 ASVG zu verstehen ist. Der gegenteiligen Auffassung, es handle sich hiebei nur um eine "demonstrative Aufzählung", steht der eindeutige Wortlaut dieser Bestimmung entgegen (Hinweis E 29.10.1982, 2557/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080016.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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