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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/08/0239 4Stammrechtssatz
Bei Beurteilung der Arbeitslosenversicherungspflicht kommt es mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen (vor allem mangels einer Formalversicherungsregelung im AlVG) nicht darauf an, ob der Dienstnehmer im Falle nicht bestehender Arbeitslosenversicherungspflicht in diesem Zeitraum zur Arbeitslosenversicherung gemeldet war, ob für diese Zeiträume Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden und welcher Beitragsgruppe er von der Gebietskrankenkasse zugeordnet wurde.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080142.X03Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013