RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0142

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §19a;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/08/0239 4

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der Arbeitslosenversicherungspflicht kommt es mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen (vor allem mangels einer Formalversicherungsregelung im AlVG) nicht darauf an, ob der Dienstnehmer im Falle nicht bestehender Arbeitslosenversicherungspflicht in diesem Zeitraum zur Arbeitslosenversicherung gemeldet war, ob für diese Zeiträume Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden und welcher Beitragsgruppe er von der Gebietskrankenkasse zugeordnet wurde.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080142.X03

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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