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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/08/0144Rechtssatz
Eine "in Ergänzung des Berufungsbescheides" an die erstinstanzliche Behörde erfolgte Mitteilung stellt mangels ausdrücklicher Bezeichnung dieser behördlichen Erledigung als Bescheid und Anführung der erstinstanzlichen Behörde als Adressaten keinen Bescheid, sondern eine Weisung an die erstinstanzliche Behörde dar (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter WeisungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080001.X01Im RIS seit
13.07.2001