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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §17 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob der Arbeitslose ein Wahlrecht zwischen einem Fortbezugsanspruch und einem (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruch ua mit der Konsequenz hat, daß im Falle bloßer Geltendmachung eines solchen Neuanspruches nur dieser und nicht der Fortbezugsanspruch zuerkannt werden darf, ist - unter Bedachtnahme einerseits darauf, daß eine Kumulierung des Fortbezugsanspruches und des (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruches ausscheidet, und andererseits, daß das Gesetz nicht anordnet, es müsse im Falle des Bestehens eines Fortbezugsanspruches und eines Neuanspruches, der nicht den Voraussetzungen des § 19 Abs 2 AlVG entspricht, bei Verlust des Neuanspruches das Fortbezugsrecht in Anspruch genommen werden - zu bejahen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080122.X06Im RIS seit
18.10.2001