RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0237

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AngG §6 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §5 Abs2;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.9.1994 94/08/0023

Rechtssatz

Geht es unter der Voraussetzung des Bestandes eines Beschäftigungsverhältnisses in Ansehung der Frage des Anspruches auf Arbeitslosengeld iSd § 12 Abs 6 lit a und lit c AlVG nur noch um Entgeltansprüche bzw tatsächliche Entgeltleistungen iSd § 49 ASVG, ist dann, wenn keine Vereinbarungen über das Entgelt (auch nicht iS einer Unentgeltlichkeit getroffen wurden), der Entgeltanspruch nach den Kriterien des § 6 Abs 1 AngG zu ermitteln.

Schlagworte

Entgelt Begriff Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080237.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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