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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs3;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.9.1994 94/08/0023Rechtssatz
Geht es unter der Voraussetzung des Bestandes eines Beschäftigungsverhältnisses in Ansehung der Frage des Anspruches auf Arbeitslosengeld iSd § 12 Abs 6 lit a und lit c AlVG nur noch um Entgeltansprüche bzw tatsächliche Entgeltleistungen iSd § 49 ASVG, ist dann, wenn keine Vereinbarungen über das Entgelt (auch nicht iS einer Unentgeltlichkeit getroffen wurden), der Entgeltanspruch nach den Kriterien des § 6 Abs 1 AngG zu ermitteln.
Schlagworte
Entgelt Begriff KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080237.X02Im RIS seit
18.10.2001