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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §17 Abs1;Rechtssatz
Bei einer (ab dem 1.7.1987 zu treffenden) Entscheidung über einen schon vor dem 1.7.1987 geltend gemachten, zufolge Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen verwirklichten Anspruch auf Arbeitslosengeld ist noch von der im Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Anspruches in Kraft stehenden Rechtslage auszugehen und daher § 21 Abs 1 ALVG idF vor der Novelle BGBl 1987/290 anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 88/08/0079, E 18.4.1989, 88/08/0014).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080122.X01Im RIS seit
18.10.2001