RS Vwgh 1994/10/5 92/03/0235

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Veröffentlicht am 05.10.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2 idF 1990/357;
AVG §71 Abs2;
AVGNov 1990 Art4 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Beim Wiedereinsetzungsverfahren handelt es sich um kein neues Verwaltungsverfahren mit gesonderter Anhängigkeit (Hinweis E 18.12.1991, 91/02/0137, 0138; hier: es ist daher das Wiedereinsetzungsverfahren als Teil des über den vom Bf vor der AVGNov 1990 gestellten Antrag auf Ausnahmegenehmigung von einem Fahrverbot anhängigen Verfahrens anzusehen).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992030235.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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