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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §71 Abs2 idF 1990/357;Rechtssatz
Beim Wiedereinsetzungsverfahren handelt es sich um kein neues Verwaltungsverfahren mit gesonderter Anhängigkeit (Hinweis E 18.12.1991, 91/02/0137, 0138; hier: es ist daher das Wiedereinsetzungsverfahren als Teil des über den vom Bf vor der AVGNov 1990 gestellten Antrag auf Ausnahmegenehmigung von einem Fahrverbot anhängigen Verfahrens anzusehen).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992030235.X01Im RIS seit
11.07.2001