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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §31 Abs1;Rechtssatz
§ 31 Abs 1 EStG 1972 knüpft an "Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteiles an einer Kapitalgesellschaft" an. Eine Auslegung, die nur unmittelbar zweckgerichtete Zuwendungen des Erwerbers eines Anteiles an den (übertragenden) Gesellschafter als "Einkünfte aus der Veräußerung.." ansieht, ist nicht geboten; vielmehr umfaßt der Begriff der "Einkünfte aus der Veräußerung" auch solche beim übertragenden Gesellschafter eingetretenen Vermögensvermehrungen (hier: in Gestalt einer Wertsteigerung seiner Gesellschaftsrechte), die sich als Folge einer rechtgeschäftlichen Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150036.X03Im RIS seit
26.11.2001