Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 21 Abs 1 EisenbahnG ergibt sich, daß es sich bei der Bestellung eines (geeigneten) verantwortlichen Betriebsleiters um eine Verpflichtung des Eisenbahnunternehmens handelt, die unter der Kontrolle (Genehmigung) der Behörde zu geschehen hat. Ein Rechtsanspruch der vom Eisenbahnunternehmen als verantwortlicher Betriebsleiter genannten Person auf Genehmigung seiner Bestellung ist dem Gesetz ebensowenig zu entnehmen, wie ein Anspruch dieser Person auf Unterbleiben des Widerrufs der Genehmigung.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030087.X02Im RIS seit
17.07.2001