RS Vwgh 1994/10/5 94/15/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1972 §28;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Selbst die Verpflegung der Gäste und tägliche Wartung der Zimmer begründet keinen (steuerlichen) Gewerbebetrieb, wenn solche Tätigkeiten wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur in bescheidenem Ausmaß anfielen. Entscheidend ist, ob die Verwaltungsarbeit im konkreten Fall in ERHEBLICHEM UMFANG jenes Maß überschreitet, welches mit der Vermögensverwaltung üblicherweise verbunden ist (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150059.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten