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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Entsprechend dem Grundsatz, daß eine unter Fremden nicht übliche unangemessene Gewinnverteilung dahin zu korrigieren ist, daß der Besteuerung eine angemessene Gewinnverteilung zugrunde gelegt wird (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuerhandbuch 798, Randziffer 54 zu § 20 EStG 1988) ist im Falle eines unangemessenen niedrigen Kaufpreises der angemessenen Kaufpreis (der sich am Verkehrswert des Kaufobjektes orientiert) anzusetzen (Hinweis: Doralt, EStG-Kommentar2, Randziffer 165 zu § 2 EStG). (Hier Veräußerung einer Stammeinlage an einer GmbH an eine andere GmbH, bei der der Übertragende ebenfalls beteiligt ist, zu einem Unterpreis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150036.X01Im RIS seit
26.11.2001