RS Vwgh 1994/10/6 92/16/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1994
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/08 91/15/0023 2

Stammrechtssatz

Privates Interesse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160191.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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