RS Vfgh 1990/2/27 B1114/89

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe

Rechtssatz

beabsichtigte Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen wurde, als aussichtslos;

Schon nach dem Inhalt des Antrags hat der Antragsteller keine Wiederaufnahmegründe iSd §69 AVG behauptet.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Wiederaufnahme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1114.1989

Dokumentnummer

JFR_10099773_89B01114_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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