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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation der antragstellenden AnrainerRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung der Verordnung der Marktgemeinde Kremsmünster vom 8.11.1988, Z1008/26-88-031/2, womit "der Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Nr. 2/1981 verordnet wurde", mangels Legitimation.
Ein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre von Anrainern erfolgt durch einen Baubewilligungsbescheid, nicht jedoch durch den Flächenwidmungsplan selbst. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens steht den Anrainern die Möglichkeit offen, nach Erschöpfung des Instanzenzuges ihre Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungsplanes an den VfGH heranzutragen und so eine Überprüfung der Verordnung zu erwirken. Der Umstand, daß Anrainer eine solche Möglichkeit in einem bereits abgeschlossenen Baubewilligungsverfahren allenfalls ungenützt haben verstreichen lassen, ändert daran nichts.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V133.1989Dokumentnummer
JFR_10099773_89V00133_01