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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrG 1993 §18;Rechtssatz
Abgesehen davon, daß bei einem Verfahren betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht zu prüfen ist, ob die illegale Einreise des Fremden infolge Vorliegens eines schuldausschließenden oder rechtfertigenden Notstandes nicht strafbar ist (Aufenthaltsverbot ist keine Strafe, sondern administrativrechtliche Maßnahme), spricht gegen das Vorliegen einer allenfalls vergleichbaren "besonderen Notsituation" zur Zeit der Einreise nach Österreich der Umstand, daß der Fremde aus Ungarn in das Bundesgebiet eingereist ist und sich hier immerhin drei Tage aufgehalten hat, ohne einen Versuch zu unternehmen, seinen Aufenthalt zu legalisieren, und überdies versucht hat, in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180655.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009