RS Vwgh 1994/10/6 93/16/0103

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Veröffentlicht am 06.10.1994
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GmbHG §84;
GmbHG §89;
KVG 1934 §2 Z3 litb;

Rechtssatz

Die wichtigste Konsequenz der Auflösung einer GmbH besteht in der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 89 ff GmbHG. Mit der Auflösung ist eine Änderung des Gesellschaftszweckes verbunden. An die Stelle des ursprünglichen tritt der Abwicklungszweck. Im übrigen ändert sich nichts Grundsätzliches (Hinweis: Koppensteiner, GmbH-Gesetz Kommentar, Randziffer 26 und 27 zu § 84).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160103.X04

Im RIS seit

11.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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