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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GmbHG §84;Rechtssatz
Die wichtigste Konsequenz der Auflösung einer GmbH besteht in der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 89 ff GmbHG. Mit der Auflösung ist eine Änderung des Gesellschaftszweckes verbunden. An die Stelle des ursprünglichen tritt der Abwicklungszweck. Im übrigen ändert sich nichts Grundsätzliches (Hinweis: Koppensteiner, GmbH-Gesetz Kommentar, Randziffer 26 und 27 zu § 84).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160103.X04Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011