Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2;Rechtssatz
Hat ein Fremder gem § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG auf seinen Antrag hin Anspruch auf Ausstellung eines Befreiungsscheines, kann eine Gefährdung des öffentlichen Interesses an der Verhinderung von Schwarzarbeit und zur Wahrung eines geordneten Arbeitsmarktes nicht (mehr) angenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180574.X02Im RIS seit
20.11.2000