RS Vwgh 1994/10/6 92/18/0366

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/09 92/18/0268 1

Stammrechtssatz

Trägt eine Bescheidausfertigung eine "DVR" - Nummer (Registernummer des Datenverarbeitungsregisters) in Form einer siebenstelligen Zahl, so ist daraus erkennbar, daß die Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde (Hinweis E 16.1.1985, 84/03/0326).

Schlagworte

Ausfertigung mittels EDV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992180366.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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