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32/06 VerkehrsteuernNorm
StVBG §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0113 3Stammrechtssatz
Die an das Kraftfahrrecht anknüpfende gesetzliche Regelung der Bemessung des Straßenverkehrsbeitrages nach § 3 Abs 1 StVBG auf der Grundlage der höchsten zulässigen Nutzlast und in Form einer sämtliche Güterbeförderungen in einem Kalendermonat erfassenden Fixbesteuerung bedeutet eine Pauschalierung der Abgabe, die dazu dient, die Ermittlung der mit einem bestimmten Fahrzeug tatsächlich erbrachten Beförderungsleistung zu vermeiden. Bei dieser Rechtslage ist kein Raum für die Berücksichtigung des tatsächlichen Ladegewichtes oder eines durch die Beachtung straßenpolizeilicher Vorschriften allenfalls eingeschränkten Transportvolumens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160168.X01Im RIS seit
20.11.2000