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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §11;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nichterteilung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Im Fall der Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung nach § 11 AuslBG ist die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung nicht möglich. Aus der Bestimmung des § 20b AuslBG ("Vorläufige Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme") läßt sich keine andere Beurteilung ableiten, weil diese Gesetzesbestimmung nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf das Beschäftigungsbewilligungsverfahren anwendbar ist. Es handelt sich dabei um eine auf das Verwaltungsverfahren beschränkte Provisorialmaßnahme, die ausschließlich den Zweck hat, den Antragsteller nicht mit den Folgen einer Verfahrensverzögerung im Verwaltungsverfahren zu belasten (Hinweis B 5.8.1994, AW 94/09/0042).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994090053.A01Im RIS seit
20.11.2000