RS Vwgh 1994/10/11 AW 94/09/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §11;
AuslBG §20b;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nichterteilung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - Im Fall der Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung nach § 11 AuslBG ist die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung nicht möglich. Aus der Bestimmung des § 20b AuslBG ("Vorläufige Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme") läßt sich keine andere Beurteilung ableiten, weil diese Gesetzesbestimmung nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf das Beschäftigungsbewilligungsverfahren anwendbar ist. Es handelt sich dabei um eine auf das Verwaltungsverfahren beschränkte Provisorialmaßnahme, die ausschließlich den Zweck hat, den Antragsteller nicht mit den Folgen einer Verfahrensverzögerung im Verwaltungsverfahren zu belasten (Hinweis B 5.8.1994, AW 94/09/0042).

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994090053.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten