Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten und dritten Absatzes des Spruches mangels normativen InhaltesRechtssatz
Die im Spruch des angefochtenen Bescheides enthaltenen weiteren Absätze (die Absätze 2 und 3) entbehren jeden normativen Inhaltes. Sie weisen lediglich auf den Inhalt des §29 Abs6, 7 und 8 erster Satz ApG hin und geben nur den Gesetzestext im wesentlichen wörtlich wieder, ohne ihn zu interpretieren oder zu konkretisieren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Bescheid TrennbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B953.1989Dokumentnummer
JFR_10099699_89B00953_01