RS Vfgh 1990/3/1 B953/89

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Veröffentlicht am 01.03.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid

Leitsatz

Ablehnung der Beschwerde hinsichtlich des ersten Absatzes des Spruches des angefochtenen Bescheides; Zurückweisung hinsichtlich des zweiten und dritten Absatzes des Spruches mangels normativen Inhaltes

Rechtssatz

Die im Spruch des angefochtenen Bescheides enthaltenen weiteren Absätze (die Absätze 2 und 3) entbehren jeden normativen Inhaltes. Sie weisen lediglich auf den Inhalt des §29 Abs6, 7 und 8 erster Satz ApG hin und geben nur den Gesetzestext im wesentlichen wörtlich wieder, ohne ihn zu interpretieren oder zu konkretisieren.

Entscheidungstexte

  • B 953/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.03.1990 B 953/89

Schlagworte

Bescheidbegriff, Bescheid Trennbarkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B953.1989

Dokumentnummer

JFR_10099699_89B00953_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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