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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0275Rechtssatz
Es ist irrelevant, ob innerhalb der eingeräumten Erfüllungsfrist hinsichtlich der Durchführung des Abbruchauftrages noch andere Arbeiten (wie zB Erntearbeiten) durchzuführen sind, ist doch der Eigentümer des betreffenden Bauwerks nicht gehalten, die Abbrucharbeiten selbst durchzuführen, es steht ihm frei, sich hiezu eines befugten Gewerbetreibenden zu bedienen.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050274.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009