RS Vwgh 1994/10/11 94/05/0202

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Veröffentlicht am 11.10.1994
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
LStG OÖ 1991 §36 Abs2;
LStVwG OÖ 1975 §60 Abs1;

Rechtssatz

Im Enteignungsverfahren ist - abgesehen vom Gegenstand und Umfang der Enteignung sowie von der Wirtschaftlichkeit der Bauausführung - nur mehr die Frage zu prüfen, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist. Die Rechtskraft des straßenrechtlichen Bewilligungsbescheides schränkt sohin die Prüfung der Notwendigkeit der Enteignung wesentlich ein (Hinweis E 27.1.1987, 86/05/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050202.X01

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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