RS Vwgh 1994/10/12 AW 94/04/0027

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Veröffentlicht am 12.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
BergG 1975;
VVG §10 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/03/10 AW 94/04/0010 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung von Berufungen - Zwar kann auch mit der im angefochtenen Bescheid ausgesprochenen Zurückweisung einer Berufung ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG verbunden sein, weil damit der zugrundeliegende über die materielle Rechtslage absprechende Bescheid rechtskräftig geworden und vollstreckbar ist. Letzteres trifft allerdings auf den vorliegenden Fall nicht zu, weil über die Berufung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Behörde zweiter Instanz bisher noch nicht entschieden wurde und daher dieser Bescheid auch durch die Zurückweisung der Berufungen der Antragsteller nicht rechtskräftig und vollstreckbar geworden ist.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Unverhältnismäßiger Nachteil Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040027.A01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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