RS Vwgh 1994/10/13 93/09/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Rechtssatz

Die Paraphe an sich stellt keine leserliche Unterschrift dar.

Schlagworte

Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090302.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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