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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs2;Rechtssatz
Eine dem § 18 Abs 2 zweiter Satz AVG vergleichbare Sanierung der Unterfertigung der Ausfertigung nach § 18 Abs 4 AVG sieht das Gesetz nicht vor.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090302.X01Im RIS seit
20.11.2000