RS Vwgh 1994/10/14 94/02/0179

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Veröffentlicht am 14.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §24 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/12/03 90/19/0516 2

Stammrechtssatz

Weisen von den drei erforderlichen Beschwerdeausfertigungen nur zwei die Unterschrift des einschreitenden Rechtsanwaltes auf, liegen dem Gerichtshof nicht drei gleichlautende Beschwerdeausfertigungen im Sinne des § 24 Abs 1 und § 24 Abs 2 VwGG vor (Hinweis B 11.4.1988 88/10/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020179.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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