RS Vwgh 1994/10/17 AW 94/01/0340

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Veröffentlicht am 17.10.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §5 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/08/14 AW 91/04/0051 1

Stammrechtssatz

Auch mit der (im angefochtenen Bescheid ausgesprochenen) Zurückweisung einer Berufung kann ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG verbunden sein, weil damit der zugrundeliegende, über die materielle Rechtslage absprechende Bescheid rechtskräftig geworden und vollstreckbar ist (Hinweis B VS 25.2.1981, 2680/80, VwSlg 10381 A/1981).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Unverhältnismäßiger Nachteil Verfahrensrecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994010340.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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