RS Vwgh 1994/10/18 94/04/0101

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
AVG §71 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/27 91/19/0084 2

Stammrechtssatz

Von einer Kenntnis der Verspätung der Einbringung eines Rechtsmittels ist bereits dann auszugehen, sobald die Partei (bzw deren Vertreter) die Verspätung des Rechtsmittels bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen konnte und mußte (Hinweis E 7.3.1990, 90/03/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040101.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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