RS Vwgh 1994/10/18 94/04/0094

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
TilgG 1972;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0092 2

Stammrechtssatz

Der im § 13 Abs 1 GewO 1994 normierte Ausschluß von der Ausübung eines Gewerbes tritt bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen unabhängig davon ein, ob im Einzelfall die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der betroffenen Person in Zweifel gezogen werden muß oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040094.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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