RS VwGH Erkenntnis 1994/10/18 94/04/0092

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Rechtssatz

Der im § 13 Abs 1 GewO 1994 normierte Ausschluß von der Ausübung eines Gewerbes tritt bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen unabhängig davon ein, ob im Einzelfall die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der betroffenen Person in Zweifel gezogen werden muß oder nicht.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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