RS Vwgh 1994/10/18 93/04/0075

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Veröffentlicht am 18.10.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §198 Abs2;
GewO 1973 §368 Z11;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Auch regelmäßige stichprobenweise Kontrollen des Verhaltens des mit der Einhaltung der Sperrzeit eines Gastgewerbebetriebes betrauten Angestellten stellen kein die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber Verantwortlichen ausschließendes wirksames Kontrollsystem dar.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040075.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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