Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §198 Abs2;Rechtssatz
Auch regelmäßige stichprobenweise Kontrollen des Verhaltens des mit der Einhaltung der Sperrzeit eines Gastgewerbebetriebes betrauten Angestellten stellen kein die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber Verantwortlichen ausschließendes wirksames Kontrollsystem dar.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040075.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.12.2009