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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Im Verfahren über die Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis ist die Frage, ob Nachsicht vom Ausschuß von der Gewerbeausübung nach § 26 GewO 1994 zu erteilen ist, als Vorfrage iSd § 38 AVG nicht zu prüfen. Vielmehr hat die Behörde, solange eine derartige Nachsicht nicht erteilt ist, vom Vorliegen eines derartigen Gewerbeausschließungsgrundes auszugehen (Hinweis E 16.2.1988, 87/04/0216 und E 14.11.1989, 89/04/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040086.X01Im RIS seit
20.11.2000