RS Vfgh 1990/3/7 B1389/89

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Veröffentlicht am 07.03.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit RAO §26 Abs5 RAO §45 Abs3

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeerhebung gegen erstinstanzlichen Bescheid

Rechtssatz

Beabsichtigte Beschwerdeführung gegen erstinstanzliche Bescheide betreffend (Um-)Bestellung von Verfahrenshelfern des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich gegen die noch Vorstellung an den Ausschuß gemäß §26 Abs5 RAO erhoben werden kann.

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe, Rechtsanwälte, Pflichtverteidigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1389.1989

Dokumentnummer

JFR_10099693_89B01389_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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